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Polnische Firmen, die Arbeitslose beschäftigen, können mit Unterstützung rechnen. Der Arbeitsfonds refinanziert Sachaufwendungen für die Schaffung oder Erweiterung von Arbeitsplätzen, die für arbeitslose Kräfte errichtet werden. Insgesamt kann das Sechsfache des durchschnittlichen Monatseinkommens bezuschusst werden. Der Gesamtbetrag liegt derzeit bei 19.100 PLN.
In Gegenleistung muss sich der Arbeitgeber verpflichten, die neu geschaffene Vollzeitstelle mindestens zwei Jahre lang aufrecht zu erhalten. Die Stelle muss darüber hinaus kontinuierlich mindestens 24 Monate besetzt bleiben. Wenn der Arbeitslose gekündigt wird oder das Unternehmen auf eigenen Wunsch verlässt, muss der Arbeitgeber für die refinanzierte Stelle einen anderen Beschäftigungslosen einstellen, informierte das Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik.
Die Anträge auf die Refinanzierung des Arbeitsplatzes für Arbeitslose werden bei den Gemeindeverwaltungen gestellt. Koordiniert wird das Prozedere durch die Arbeitsämter. Die Gemeindeverwaltungen treffen die Entscheidung innerhalb von 30 Tagen. Anschließend werden die Bedingungen für die Arbeitsplatzerrichtung zwischen der Gemeindeverwaltung und dem Arbeitgeber vertraglich festgelegt. Beim Vertragsbruch wird der Arbeitgeber zur Rückzahlung der in Anspruch genommene Refinanzierung verpflichtet. (ZB)